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   OLG Celle, 14.02.1995 - 16 U 286/93   

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https://dejure.org/1995,5891
OLG Celle, 14.02.1995 - 16 U 286/93 (https://dejure.org/1995,5891)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.02.1995 - 16 U 286/93 (https://dejure.org/1995,5891)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Februar 1995 - 16 U 286/93 (https://dejure.org/1995,5891)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 13 Nr. 7
    Kündigung eines Bauvertrags; Zurücklassen einer nicht aufgeräumten Baustelle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufräumkosten; Mängelbeseitigungskosten: Anspruchsvoraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Lüneburg - 5 O 134/93
  • OLG Celle, 14.02.1995 - 16 U 286/93

Papierfundstellen

  • BauR 1995, 713
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.02.1975 - VII ZR 244/73

    Nachschieben eines Kündigungsgrundes

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.1995 - 16 U 286/93
    Eine Kündigungsmöglichkeit war daher nicht mehr gegeben (vgl. BauR 1975, 280 . 281; Ingenstau/Korbion, VOB , 12. Aufl., Rdnr. 1 B §§ 8, 9).
  • BGH, 08.10.1987 - VII ZR 45/87

    Anspruch auf Erstattung von Mängelbeseitigungsfolgen; Vorlage einer

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.1995 - 16 U 286/93
    Dies folgt schon daraus, daß der Auftraggeber bei einem Werkvertrag, wenn er diesen wirksam gekündigt hat, berechtigt bleibt, vom Auftragnehmer die Beseitigung von Mängeln des bis zur Kündigung hergestellten Teilwerkes zu verlangen, wie umgekehrt der Auftragnehmer nach der Kündigung - jedenfalls grundsätzlich - zur Beseitigung von Mängeln des Teilwerkes berechtigt bleibt (vgl. BGH BauR 1988, 82 ).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.1979 - 5 U 64/79

    Vorzeitige Vertragsbeendigung: Fälligkeit des Werklohnanspruches: Rechte des

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.1995 - 16 U 286/93
    Die Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln des vom Auftragnehmer hergestellten Werkes richten sich dann nach § 13 Nr. 5-7 VOB/B (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1980, 276; Ingenstau/Korbion, Rdnr. 5, 307 zu B § 13; Willebrand/Detzer, Betriebsberater 1992, 1801, 1802 f.).
  • OLG Rostock, 04.03.2008 - 4 U 79/05

    Zusammentreffen von Ausführungs- und Planungsfehlern beim Bauvertrag: Beweislast

    Da die Beklagte die Abnahme ernsthaft und endgültig ablehnt, ist jedoch für eine Anwendung des § 4 Nr. 7 VOB/B kein Raum mehr, da diese Vorschrift voraussetzt, dass der Bauvertrag zur Herstellung eines abnahmereifen Werkes aufrecht erhalten wird (vgl. OLG Celle, BauR 1995, 713 ff.).
  • LG Karlsruhe, 13.02.2007 - 2 O 274/06
    In einem solchen Fall greift auch § 4 Nr. 7 VOB/B nicht mehr ein (OLG Celle, BauR 1995, 713, 714 ; BGH NJW-RR 1999, 381 [BGH 19.11.1998 - VII ZR 371/96] ).
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